Seien Sie anders als die Anderen! Ihre Daten gehören Ihnen! Lassen Sie uns gemeinsam mit einem kostenfreien Erstgespräch starten! Gern sind wir Ihr Ansprechpartner, Berater oder Dienstleister zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Dresden und Radebeul, Sachsen sowie Europa. Bestellen Sie uns als externe Datenschutzbeauftragte oder Konzerndatenschutzbeauftragte.
Datenschutzkonformes Vorgehen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Datenschutzkonformes Vorgehen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Ist ein Mitarbeiter im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Dies regelt § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Es ist dabei unerheblich, ob der Mitarbeiter sechs Wochen am Stück nicht arbeiten konnte oder mehrmals kürzer krank war. Weiterhin ist es egal, ob es sich um verschiedene Erkrankungen oder immer um die gleiche handelte. Bei der Berechnung gelten die letzten zwölf Monate, nicht das Kalenderjahr.
Da die Meinungen der Aufsichtsbehörden, Urteile von Gerichten und Ansichten in verschiedenen Veröffentlichungen weit auseinander gehen, den Ablauf sowie den Erfolg aus meiner Sicht gefährden, verkomplizieren und bürokratisieren, möchte ich Ihnen notwendige Minimalanforderungen aus Sicht des Datenschutzes vorstellen.
Folgendes Vorgehen kann empfohlen werden:
Dieser Ablauf kann als Minimalforderung aus Sicht des Datenschutzes angesehen werden - mehr geht immer.
Der Ablauf muss in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufgenommen werden. Als Rechtsgrundlage bieten sich §26 BDSG, Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO und § 167 Absatz 2 SGB IX an.
Es sollte nie vergessen werden, dass bei einem erfolgreich abgeschlossenen BEM Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren. Der Datenschutz steht dabei dem Erfolg nicht im Weg, muss jedoch rechtskonform eingehalten werden.
Die beschriebene Vorgehensweise hat sich bei mehreren BEM-Projekten meiner Kunden sowie von Kollegen bewährt.
Gern berate ich Sie sowohl aus meiner beruflichen Praxis heraus als auch als externer Datenschutzbeauftragter bei der erfolgreichen, rechtskonformen Ausgestaltung eines BEM.
Ihr Thomas Töpfer – TT Datenschutz GmbH – Uns können Sie vertrauen – Ihre Daten gehören Ihnen!