Seien Sie anders als die Anderen! Ihre Daten gehören Ihnen! Lassen Sie uns gemeinsam mit einem kostenfreien Erstgespräch starten! Gern sind wir Ihr Ansprechpartner, Berater oder Dienstleister zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Dresden und Radebeul, Sachsen sowie Europa. Bestellen Sie uns als externe Datenschutzbeauftragte oder Konzerndatenschutzbeauftragte.
Hinweise Homeoffice
Datenschutzhinweise zur Arbeit im Homeoffice für Mitarbeiter
1. Es darf ausschließlich die zur Verfügung gestellte Hard- und Software des Arbeitgebers genutzt werden.
2. Es darf keine private Nutzung der Hard- und Software des Arbeitgebers erfolgen.
3. Es darf keine Speicherung von Daten auf lokalen Festplatten oder Datenspeichern erfolgen.
4. Eine Speicherung von Daten auf zentralen Servern ist anzustreben.
5. Wenn keine zentrale Speicherung möglich ist, muss auf verschlüsselten Datenträgern gespeichert werden.
6. Der Umgang mit personenbezogenen Daten, hat mit derselben Sorgfalt zu erfolgen wie im Büro.
7. Datenschutzvorfälle sind weiterhin zu melden.
8. Hackerangriffe müssen ebenfalls gemeldet werden.
9. Es darf Kein Zugang von Dritten insbesondere Familienangehörigen zu Daten des Arbeitgebers ermöglicht
werden.
10. Die Bildschirmsperre muss aktiviert sein.
11. Der Zugang zum Betriebssystem muss über ein Passwort geschützt sein.
12. Der Bildschirm sollte nicht für Dritte einsehbar sein.
13. Die Entsorgung von personenbezogenen Daten auf Papierausdrucken muss datenschutzkonform erfolgen und
sollte nicht in öffentlich zugängigen Papiertonnen erledigt werden.
14. Auf das Drucken ist, wenn möglich zu verzichten.
15. Berufliche E-Mails dürfen nicht an private Postfächer gesendet werden.
16. Private USB-Sticks dürfen nicht verwendet werden.
17. Für die Speicherung von personenbezogenen und sensiblen Daten müssen verschlüsselte USB-Sticks
verwendet werden.
18. Eine Datenarchivierung sollte weiterhin auf zentralen Servern erfolgen. Ist dies nicht möglich, muss diese
trotzdem regelmäßig und nach Rückkehr auf den zentralen Servern erfolgen.
19. Ausnahmen von diesen Regeln dürfen nur durch den Vorgesetzten genehmigt werden.
Datenschutzhinweise zur Arbeit im Homeoffice für Arbeitgeber
1. Der Zugriff auf Firmenserver darf nur über VPN erfolgen.
2. Es muss ein Test über die Verfügbarkeit und Belastbarkeit des VPN-Tunnels erfolgen.
3. Ausschließlich Nutzung der zur Verfügung gestellten Hard- und Software des Arbeitgebers.
4. Eine Speicherung von Daten auf zentralen Servern ist anzustreben.
5. Wenn keine zentrale Speicherung möglich ist, muss auf verschlüsselten Datenträgern gespeichert werden.
6. Der Zugang zum Betriebssystem muss über ein Passwort geschützt sein.
7. Für die Speicherung von personenbezogenen und sensiblen Daten müssen verschlüsselte USB-Sticks
verwendet werden.
8. Eine Datenarchivierung sollte weiterhin auf zentralen Servern erfolgen. Ist dies nicht möglich, muss diese
trotzdem regelmäßig und nach Rückkehr auf den zentralen Servern erfolgen.
Ihr Thomas Töpfer
Externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen und Konzerne in Radebeul und Europa
TT Datenschutz – Uns können Sie Vertrauen – Ihre Daten gehören Ihnen!